DETEKTEI NEWS UND INFORMATIONEN
Auf dieser Seite erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten zu den Themen Wirtschaftskriminalität, Beweismittelbeschaffung bis zu Neuigkeiten in der Detektei Branche in und um Österreich.
Einvernehmliche Scheidung und Scheidung aus Verschulden eines Ehepartners
Die Einvernehmliche Scheidung hat gewisse Voraussetzungen, wie jene, dass beide Ehepartner einer Scheidung zustimmen, der Antrag auf einvernehmliche Scheidung von beiden unterschrieben beim Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes eingebracht wird, die eheliche Gemeinschaft seit minimum 6 Monaten aufgehoben ist (was auch bei noch bestehendem gemeinsamem Wohnsitz möglich ist), die Ehe so unheilbar zerrüttet ist, dass eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nicht in Betracht zu ziehen ist und letztlich, eine einvernehmliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (ein sogenannter Scheidungsvergleich) getroffen wird...
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Scheidung und Trennung - Soll eine Detektei zugezogen werden?
Die Ehe ist ein Vertrag, der beide Partner zu gegenseitigem Beistand, etwa im Krankheitsfall, zur Treue und zum einvernehmlichen, gemeinsamen Wohnen verpflichtet. Wenn dieser Vertrag aufgrund verschiedener Gründe in die Brüche geht, kann es notwendig werden sich vom Partner scheiden zu lassen...
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IT-Tipps zum Schutz vor Industrie- und Wirtschaftsspionage
Ex-Hacker und IT-Sicherheitsberater Kevin Mitnick sieht Social Engineering in der Wirtschafts- und Industriespionage als nach wie vor leichter zu realisieren
als Schwachstellen der Firmensoftware auszunützen. Tipps für die IT-Sicherheit in Unternehmen…
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Entgeltfortzahlungsbetrug, Fehlverhalten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit & Krankenstandsüberprüfungen
Im Streitfall obliegt dem Arbeitgeber die Be- und Nachweispflicht über das genaue Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit Ort, Datum und Dauer; sowie der zusätzliche Beweis, daß das Fehlverhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.
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Wanzen im Betrieb? – Betriebsspionage in Österreich.
Eine aktuelle Studie zur Wirtschaftskriminalität in österreichischen Großunternehmen betont die Notwendigkeit der Frühwarnung. Bereits 30% aller Delikte fallen in den Bereich der Betriebsspionage. Professionelle Agenturen sind effektive Eckpfeiler betrieblicher Sicherheitskonzepte gegen Lauschangriffe, Abhöranlagen und Wanzen.
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Der Dolomitenmann 2010: Das Team der Detektei Ulm
Der Anfang September in den Lienzer Dolomiten stattfindende „Dolomitenmann“ zählt nach Meinung von Extremsport-Experten wohl zu den härtesten Sport-Events weltweit.
110 Teams bestehend aus 4 Athleten - einem Bergläufer, einem Paragleiter, einem Kanuten und einem Mountainbiker...
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Betriebliche Sicherheitslücke bei WLAN-Routern
Vermehrt erfolgen Medien-Nachrichten, dass bei vielen WLAN-Routern die genutzte WPA2-Verschlüsselung doch nicht so sicher ist, wie allgemein angenommen wird…
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Österreich: Wirtschaftskriminalität im Anstieg
Wirtschaftskriminalität ist die Summe aller strafbaren Handlungen die unter Missbrauch des bei wirtschaftlichen Vorgängen notwendigen Vertrauens begangen werden, so die Definition.
Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität schätzt, daß Wirtschaftskriminalität in Österreich für 50-70% des durch strafbare Handlungen verursachten Gesamtvermögensschadens verantwortlich ist.
Diese Annahme betrifft lediglich das Hellfeld, also jene Vergehen und Verbrechen, die den Behörden und Gerichten bekannt geworden sind. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein.
Für zusätzlichen Auftrieb sorgt die Finanz- und Wirtschaftskrise. Dieser wiederum kommt den Detekteien zugute. Sie haben deutlich mehr zu tun – zumindest in Österreich.
Nicht immer ist der finanzielle Schaden für Betriebe und Unternehmen das Schlimmste. Der mittelbare Angriff auf die Reputation und das Unternehmensimage kann Existenz bedrohende Ausmaße annehmen, denn ein Bekanntwerden kann zu Verunsicherungen unter Kunden, Lieferanten oder Investoren führen.
Quelle: http://www.wirtschaftskriminalitaet.at/
Personenschutz als Nebenverdienst: Neue Regeln für Polizisten
Wien: Geltende Vorgaben für Nebenerwerbstätigkeiten von Staatsbeamten sind Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zu unkonkret, immer wieder kommt es zu Unvereinbarkeiten. Mit neuen Regeln will die Ministerin für mehr Klarheit sorgen.
In Zukunft sollen strengere Richtlinien für Tätigkeiten von Beamtengelten gelten und Unvereinbarkeiten sollen ausgeschlossen werden.
Polizisten dürfen künftig nicht mehr im privaten Personenschutz tätig sein.
Quelle: http://vorarlberg.orf.at/stories/414441/
Personenschutz als Nebenverdienst: Neue Regeln für Polizisten
Wien: Geltende Vorgaben für Nebenerwerbstätigkeiten von Staatsbeamten sind Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zu unkonkret, immer wieder kommt es zu Unvereinbarkeiten. Mit neuen Regeln will die Ministerin für mehr Klarheit sorgen.
In Zukunft sollen strengere Richtlinien für Tätigkeiten von Beamtengelten gelten und Unvereinbarkeiten sollen ausgeschlossen werden.
Polizisten dürfen künftig nicht mehr im privaten Personenschutz tätig sein.
Quelle: http://vorarlberg.orf.at/stories/414441/
Der Entlassungstatbestand der Untreue im Dienst nach § 27 Z 1 & 3 AngG
§ 27. Als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen:
1. wenn der Angestellte im Dienste untreu ist, sich in seiner
Tätigkeit ohne Wissen oder Willen des Dienstgebers von dritten Personen unberechtigte Vorteile zuwenden läßt, insbesondere entgegen der Bestimmung des § 13 eine Provision oder eine
sonstige Belohnung annimmt, oder wenn er sich einer Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen läßt;
2. wenn einer der im § 1 bezeichneten Angestellten ohne Einwilligung des Dienstgebers ein selbständiges kaufmännisches
Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweige des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte macht oder, wenn ein Angestellter den in § 7, Absatz 4, bezeichneten Verboten
zuwiderhandelt.
OGH- Urteil bei Ehebruch: Geliebte müssen Detektei-Honorar zahlen
Im Scheidungsfalle entscheidet der Scheidungsrichter wer die Detektivkosten letztlich übernimmt: Auftraggeber, Ehebrecher oder Nebenbuhler.
Im Interview mit dem ORF berichtet Johann Fesl, Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes der Berufsdetektive wie folgt: "2007 haben wir einen Fall gehabt, der bis zum OGH gegangen ist. Der OGH hat dann entschieden, dass die Kosten von der Nebenbuhlerin übernommen werden müssen. Bezirksgerichte, die mit Scheidungsverfahren zu tun haben, halten sich natürlich an OGH-Urteile."
Nach dem OGH-Urteil mußte die Geliebte mehr als 4.000 Euro Honorar an den beauftragten Detektiv zahlen.
Quelle: http://ooe.orf.at/stories/394266/
Betriebsspionage bei Magna Steyr
Der Magna Steyr Konzern hat eine Anzeige gegen unbekannte Täter unter dem Titel der "Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands" (Delikt der Betriebsspionage) eingebracht. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun wer die mit einer Minikamera bestückte Uhr bei Magna Steyr aufgehängt hat.
Die Definition von Stalking
Wien / Mai 2009
Unter Stalking (dt.: Nachstellung) wird das willentliche, wiederholte bzw. beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Die Detektei Ulm empfiehlt:
In Österreich ist seit dem 1. Juli 2006 Stalking durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung § 107a StGB strafbar.
Lesen Sie mehr über Gesundheitliche und soziale Folgen, Täter-Opfer-Beziehung und die gegenwärtige Gesetzeslage in Österreich in Wikipedia unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking
Unterhaltszahlung im Scheidungsfall
Wien / April 2009
Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterhaltszahlung durch den anderen Ehegatten hängt von der Art der Scheidung ab.
Für die Berechnung der Unterhaltshöhe gilt grundsätzlich:
- Berechnungsgrundlage ist das Jahres - Nettoeinkommen des Ehepartners dividiert durch 12 Monate
- Bereits bestehenden Unterhaltspflichten des Unterhaltspflichtigen wirken sich vermindernd auf die Höhe des neu zu berechnenden Unterhalts aus
- Zusätzlicher Bedarf des Unterhaltsberechtigten (Krankheit, Behinderung, ...) erhöht dessen Unterhaltsanspruch
- Eine Veränderung des Jahres Netto - Einkommens des Unterhaltspflichtigen hat eine Neuberechnung des Unterhaltsbetrages zur Folge
- Eine neuerliche Verehelichung des Unterhaltsberechtigten beendet die Unterhaltsverpflichtung aus der voran gegangenen Ehe
Detektiv Ulm empfiehlt:
Eine lückenlose Dokumentation und Beweismittel-Sicherung im Scheidungsfall ist von höchster Priorität. Die Ermittlung der tatsächlichen Lebens- und Einkommenssituation des ehemaligen Ehepartners für Unterhaltsforderungen ist zweckmäßig und für die Beweisführung unerlässlich.
Abwehramt findet Wanze im Büro des Verteidigungsministers
Wien / März 2009
Wie das Nachrichten-Magazin „profil“ in seiner letzten Ausgabe berichtet, fand das Heeres-Abwehramts bei einer Routine-Überprüfung der Räumlichkeiten des Verteidigungsministers im Mai 2008 eine Abhörvorrichtung in einem Festnetz-Telefonapparat.
Obwohl der Verteidigungsminister Darabos in einer ersten Stellungnahme von einer „sehr heiklen Geschichte“ sprach, blieben die Untersuchungen des Abwehramtes, bis zum heutigen Tag offiziell ergebnislos.
Die Detektei Ulm in Wien empfiehlt:
Die Möglichkeiten, vertrauliche Gespräche abzuhören, sind bei heutigem Stand der Technik vielfältig. Dennoch können sich Firmen gegen das Anzapfen von Kommunikations- und Netzleitungen durch manipulierte Endgeräte oder versteckte Sender (Wanzen) gut schützen.
Kontaktieren Sie unser Detektivbüro für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch und schützen Sie so Ihr Betriebskapital und Ihre Investitionen.
Rip Deal – Eine neue Betrugswelle überschwemmt Europa
Wien / Februar 2009
Der strafrechtliche Begriff Rip Deal (engl. to rip = entreißen, bzw. to rip off = abzocken, abreißen; deal = Handel) wurde 1994 von der niederländischen Polizei kreiert und bedeutet Vorauszahlungsbetrug.
Betroffen davon sind private Immobilienverkäufer oder Verkäufer von teuren Gütern wie Autos, Schiffen oder Pferden. Meistens reagieren die Betrüger auf Verkaufsinserate in Zeitungen oder auf Internetportalen.
Der Tathergang verläuft oft nach dem gleichen Schema. Ein freundlicher Interessent oder ein Vermittler ruft an und bekundet sein Kaufinteresse. Unter einem Vorwand wird der Verkäufer ins benachbarte Ausland auf Kosten des vermeintlichen Käufers eingeladen.
Im Zuge des Ködergeschäftes wird ein Devisentausch beziehungsweise ein Schwarzgeld Akkonto indiziert. Sobald die Täter im Besitz Ihrer Beute sind, verschwinden Sie schlagartig.
Von den Verbrechern sind ausser falschem Namen und Adressen nur Email-Kontakte (meist Freemail) bekannt. Die Opfer schweigen vor der Polizei meist aus Scham oder dem bereits erwähnten Schwarzgeld.
Detektiv Ulm empfiehlt:
Beauftragen Sie eine Detektei Ihres Vertrauens, vermeintliche Geschäftspartner auf Ihre tatsächliche Identität zu überprüfen. In monetären Größenordnungen oben erwähnter Verkaufsobjekte rechnet sich die Überprüfung von angeblichen Firmensitzen oder Scheinadressen.
Wie immer gilt: Vorbeugung und Informationen schützen vor Rip Deals.
Betriebsspionage mittels Kamera-Handys
Bereits im Jahr 2004 warnte das renommierte Marktforschungsinstitut Gartner Unternehmen zur Vorsicht beim Umgang mit Kamerahandys. Heute, vier Jahre später, hat sich die Prognose, dass über achtzig Prozent aller Handys mit Kameras ausgestattet sind, bewahrheitet. Es stellt sich die dringende Frage, wie ein Unternehmen dem Bedürfnis nach Sicherheit im Innovationsbereich ohne zu große Belastungen des Sicherheits-Ettats oder Aufstockung des Sicherheitspersonals nachkommen kann.
Unser Experte Martin Ulm empfiehlt seinen Kunden Richtlinien zum allgemeinen Gebrauch von tragbaren Geräten im Unternehmensbereich und bestimmte "Sicherheitszonen" zu definieren, wo Kamerahandys nicht zum Einsatz kommen dürften.
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