Entgeltfortzahlungsbetrug, Fehlverhalten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit & Krankenstandsüberprüfungen
Entgeltfortzahlungsbetrug (Lohnfortzahlungsbetrug) und Schwarzarbeit im Krankenstand durch Arbeitnehmer kann vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
existenzbedrohlich werden.
Bei Verdachtsmomenten für ein
Fehlverhalten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit, d.h. wenn Arbeitnehmer sich während eines medizinisch nachgewiesenen
Krankenstandes unangemessen verhalten oder die Krankheit vortäuschen, gilt es das gesundheitsschädigende Verhalten durch eine gezielte Krankenstandsüberprüfung
zu ermitteln.
Beweispflicht und Entlassungsgrund bei Krankenstandsbetrug
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes liegt ein Entlassungsgrund dann vor, wenn der Arbeitnehmer im Krankenstand ein Fehlverhalten setzt,
das geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.
Im Streitfall obliegt dem Arbeitgeber die Be- und Nachweispflicht über das genaue Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit Ort, Datum und
Dauer; sowie der zusätzliche Beweis, daß das Fehlverhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.
Ob bei Verstößen gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz
eine Entlassung rechtmäßig ausgesprochen werden kann oder der Arbeitnehmer seinen
Entgeltfortzahlungsanspruch verliert, hängt von der Sach- und Beweislage im jeweiligen Einzelfall ab.
Das Detektivbüro Martin Ulm übernimmt Krankenstandsüberprüfungen, betriebsinterne und externe Beobachtungen, Beweismittelsicherungen
und Observierungen für Firmen die sich mit dem Fehlverhalten von Arbeitnehmern konfrontiert sehen.
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