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ERSTBERATUNGSGESPRÄCH IN DER DETEKTEI MARTIN ULM

Die Erstberatung und Erstauskünfte sind kostenfrei!

Honorare & Abrechnungsmodalitäten

In der Detektei-Branche setzt sich das Honorar üblicherweise aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand (Stundensatz) und etwaiger Aufwandsabgeltung zusammen.

Aufwendungen (Kilometergeld, Barauslagen, etc.) werden schriftlich offen gelegt und zur Kostenkontrolle seitens des Auftraggebers genauest dokumentiert.

Abhängig vom Auftragsgegenstand, können in bestimmten Causen Kostenrahmen oder Pauschalgebühren vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten gerichtsanhängigen Fällen (Ehescheidungen, nachgewiesenem Krankenstandsmissbrauch, Betriebspionage, etc…) die gesamte Rückerstattung des Detektei-Honorars durch den Verursacher (Schädiger) im Zuge eines Regress-Verfahrens möglich ist.

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